Erfahren Sie hier, wie Sie 2023 staatliche Zuschüsse für neue Fenster erhalten
Neue Fenster sollten nicht nur optisch schön sein, sondern auch bessere Dämmeigenschaften aufweisen und damit die Energieeffizienz in jedem Gebäude steigern. Das macht sie zu einem der wichtigsten Puzzleteile im energieeffizienten, nachhaltigen Bauen. Die Bundesregierung belohnt Energieeffizienz sowohl beim Neubau als auch beim Sanieren mit der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) und fördert damit Ihre neuen Fenster. Auf dieser Seite finden Sie, auf was es dabei ankommt und wie Sie für Ihre Fenster Förderung erhalten.
Fenster sind die Augen Ihres Hauses, sie bestimmen sein Aussehen, seinen Charakter und seine Wohnqualität ganz wesentlich. Neue Fenster mit schmalen Profilen und moderner Profilfarbe können einem Haus eine ganz neue Optik geben, mehr Tageslicht in Ihre Räume holen und optisch einen großen Unterschied machen. Eine Förderung für neue Fenster gibt es jedoch für etwas anderes. Es ist die weitaus bessere Energiebilanz Ihres Hauses, die vom Staat besonders belohnt wird, wenn Sie sich für neue Fenster entscheiden. Erst recht, wenn man dabei ist, ein bestehendes Objekt zu sanieren. Alte und undichte Fenster sind Schwachstellen in der Gebäudehülle. Durch sie entweicht leicht bis zu einem Fünftel der Wärme, die Sie teuer bezahlen.
Alte Fenster entsprechen in der Regel nicht mehr den modernen Anforderungen an ein effizientes Gebäude. Nehmen Sie deshalb den Fenstertausch in Angriff und investieren Sie in moderne Fenster mit sehr guter Wärmedämmung! Eine optimal gedämmte Gebäudehülle senkt in der kalten Jahreszeit Heizkosten und schützt im Sommer vor Überhitzung, verringert auf lange Sicht die Energiekosten und verbessert den Wohnkomfort – denn nur ohne Zugluft wird es in Ihren Räumen wirklich behaglich.
Für Fenster-Förderung gibt es zwei Wege, die Sie kennen müssen. Beide sind Teil der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG), funktionieren aber vollkommen unterschiedlich.
Zum einen gibt es das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), das ausschließlich für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zuständig ist, also Zuschüsse für die Fenstersanierung als Einzelmaßnahme (EM) auszahlt. Das Programm heißt BEG EM. Das BAFA fördert die sogenannte Ertüchtigung vorhandener Fenster mit Neuverglasung, Überarbeitung der Rahmen, Herstellung von Gang- und Schließbarkeit sowie Verbesserung der Fugendichtheit und der Schlagregendichtheit, aber auch den Einbau komplett neuer Fenster, wenn sie die Energieeffizienz eines Hauses verbessern.
Zum anderen gibt es die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), die zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss vergibt – und zwar für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Das Programm heißt Wohngebäude – Kredit (Kredit 261). Ist Ihr Fenstertausch also Teil einer Komplettsanierung, an deren Ende mindestens der Effizienzhaus-Standard Effizienzhaus 85 oder Effizienzhaus Denkmal erfüllt wird, ist diese Förderung für Sie interessant. Von der KfW gibt es für die Fenster-Förderung seit 2022 keine unterschiedlichen Förderprogramme mehr, sondern nur noch das eine: Den Kredit 261.
Wenn Sie neue Fenster einbauen lassen, dann machen Sie es gleich richtig: Wählen Sie hochwertige Fenster, die dem Stil Ihres Hauses entsprechen und seine Energieeffizienz auf den neuesten Stand bringen. Zudem gibt es noch weitere Aspekte, die berücksichtigt werden müssen, wenn es um eine Modernisierung von bestehenden Fenstern geht.
Wenn Sie in solche Zusatzausstattung Ihrer Fenster investieren, bewegen Sie sich im oberen Preissegment. Lohnen kann sich das unterm Strich trotzdem: Nicht nur, weil Ihre Wohnqualität steigt, sondern weil Sie Energiekosten langfristig senken. Fenstertausch ist also keine reine Ausgabe, sondern eine Investition – in besseres Wohnen, in Ihr Haus, in Klimaschutz und Nachhaltigkeit, in die Zukunft. Die Förderung von BAFA und KfW hilft Ihnen weiter.
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Wenn es sich um eine Einzelmaßnahme handelt, wählen Sie die Förderung des BAFA. Beachten Sie: Sie müssen den Fenstertausch zunächst komplett bezahlen, das BAFA zahlt Ihnen Ihr Fördergeld erst nach Abschluss des Umbaus aus.
Planen Sie den Fenstertausch als Teil einer Komplettsanierung und erreichen am Ende Effizienzhaus-Standard, dann greifen Sie auf die Förderung der KfW zurück, die Ihnen die Fenstersanierung über einen Kredit finanziert. Sie zahlen nicht wie bei normalen Krediten Summe plus Zinsen zurück, sondern weniger: Zum einen erhalten Sie einen Tilgungszuschuss, müssen also weniger tilgen: Der Kreditbetrag verringert sich, die Laufzeit auch. Je besser die Energieeffizienz Ihres Hauses, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Zum anderen liegen die Zinsen bei dem Förderkredit niedriger als gewöhnlich.
Um in den Genuss einer Fensterförderung nach BEG zu kommen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Gefördert werden Privatpersonen als Eigentümer, aber auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Freiberufler, Wohnungsbaugenossenschaften, Verbände, Kommunen, Organisationen und Vereine etc.
Für beide Förderprogramme brauchen Sie zwingend einen Energieeffizienz-Experten, der in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur dena gelistet sein muss. Die Hälfte der Kosten für den Experten wird wiederum gefördert. Der Fenstertausch muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen, über die BAFA und KfW detailliert informieren. Alle Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.
Sowohl beim BAFA als auch bei der KfW müssen Förderanträge gestellt werden, bevor die Baumaßnahme beginnt, das heißt bevor Sie ein Fachunternehmen mit der Durchführung beauftragen. Egal, wie genau Sie alle Fördervoraussetzungen erfüllen, wenn Sie die Förderung erst nach Baubeginn beantragen, bekommen Sie keine!
Planungs- und Beratungsleistungen sowie das Einholen von Angeboten dürfen allerdings vorher erfolgen. Auch diese Fachplanungsleistungen sind förderfähig.
Das BAFA fördert neue Fenster in Bestandsgebäuden mit 15 Prozent. Der förderfähige Betrag kann zwischen dem Mindestbetrag von 2.000 Euro (= Mindestinvestitionsvolumen, geringere Investitionssummen sind nicht förderfähig) und dem Maximalbetrag von 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr liegen. Der Höchstförderbetrag liegt also bei 9.000 EUR (= 15 Prozent von 60.000 Euro). Wenn der Fenstertausch zuvor in einem sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) berücksichtigt wurde, kann diese Förderung um weitere 5 Prozent auf 20 Prozent (also maximal 12.000 Euro) erhöht werden. Den iSFP erstellt Ihr Energieeffizienz-Experte.
Die KfW gibt Ihnen für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus, deren Teil die Fenstersanierung ist, einen Kredit von bis zu 150.000 Euro. Die Förderung besteht darin, dass Sie einen Tilgungszuschuss von 5 bis 25 Prozent bekommen, also nicht die komplette Kreditsumme tilgen, sondern die Kreditsumme minus den Tilgungszuschuss. Der Tilgungszuschuss verkürzt die Laufzeit des Kredits. Wie hoch der Zuschuss ist, hängt davon ab, welche Effizienzhaus-Stufe Ihr Haus durch die Sanierung erreicht. Je mehr Energieeffizienz, desto mehr Zuschuss. Wenn Sie nicht nur energetisch sanieren, sondern obendrein auf erneuerbare Energien setzen,gewährt die KfW eine höhere Kreditsumme, auch der Tilgungszuschuss steigt. Folgende Tabelle gibt Ihnen einen guten Überblick:
Effizienzhaus | Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit | Betrag je Wohneinheit |
Effizienzhaus 40 | 20 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 24.000 Euro |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse | 25 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 37.500 Euro |
Effizienzhaus 55 | 15 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 18.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse | 20 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 30.000 Euro |
Effizienzhaus 70 | 10 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 12.000 Euro |
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse | 15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 22.500 Euro |
Effizienzhaus 85 | 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 6.000 Euro |
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal | 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 6.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
Sie erhalten von der KfW aber nicht nur einen Tilgungszuschuss, sondern auch eine Zinsvergünstigung. Das heißt, Sie zahlen weniger Zinsen als bei einem normalen Kredit, den Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse nehmen würden. Wie hoch der Zinsvorteil ist, hängt vom aktuellen Zinssatz ab und kann je nach Marktzinsniveau schwanken. Je nachdem, ob Sie sich für den KfW-Kredit in Form eines Annuitätendarlehens entscheiden (tilgungsfreie Anlaufzeit, dann gleich hohe monatliche Annuitäten) oder für ein endfälliges Darlehen (während der Laufzeit bezahlen Sie nur die Zinsen, am Ende dann den Kreditbetrag in einer Summe zurück) und je nachdem, welche Laufzeit Sie für den KfW-Kredit wählen (zwischen 4 und 30 Jahre), liegt der effektive Jahreszins zwischen 0,51 und 1,77 Prozent.
Nutzen Sie den Vorteils-Rechner der KfW, um Ihren Kredit genau zu berechnen!
Förderung bekommen Sie nur, wenn Sie Fenster einbauen lassen, die sehr gut dämmen. Um eine Förderung des BAFA oder der KfW zu bekommen, dürfen Ihre neuen Fenster einen Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m2K) haben. Diese Anforderung erreichen Zweifachverglasungen nicht; sie liegen bei einem Uw-Wert von 1,3W/(m²K). Dreifachverglasungen erreichen den geforderten Wert, sie liegen bei 0,95 W/(m2K). Das heißt, nur für dreifachverglaste Fenster bekommen Sie die Förderung des BAFA oder der KfW. Ausnahmen gelten, wenn Sie Ihre Fenster nicht komplett erneuern, sondern nur ertüchtigen, also die Scheiben tauschen lassen – dann ist ein Wert von maximal 1,3 W/(m²K) zulässig. Für barrierearme, einbruchhemmende, schall- und brandschützende, durchschuss-, durchbruch- und sprengwirkungshemmende Fenster gilt ein Wert von 1,1 W/(m²K), für Baudenkmale können Werte von 1,4 und sogar 1,6 W/(m²K) zulässig sein.
Der U-Wert bezeichnet den „Wärmedurchgangskoeffizienten“, beschreibt also den Wärmestrom durch ein Bauteil an, wenn es zwei Bereiche mit unterschiedlichen Temperaturen voneinander abgrenzt. Einfach gesagt: Der Wert zeigt an, wie gut ein Bauteil Wärme dämmt. Je höher der U-Wert, desto mehr Wärme kommt durch das Bauteil, desto schlechter dämmt es also. Je niedriger, desto besser ist die Dämmung. Im Sinne des Umwelt und Klimaschutzes zielt die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude darauf ab, dass Gebäude möglichst gut gedämmt sind, also möglichst niedrige U-Werte besitzen, um Heizenergie und CO2-Emissionen gering zu halten.
Für Fenster gibt es einen spezifischen U-Wert, er heißt Uw-Wert (w für Window) und gibt den U-Wert des gesamten Fensters an, das aus Profil, Verglasung und Glasrandverbund besteht. In Angeboten wird mitunter nur der Dämmwert des Glases genannt – er genügt aber für den Förderantrag nicht. Bei Einfachverglasung liegt der Uw-Wert meist zwischen 5 und 6 W/(m²K), bei Zweifachverglasung bei etwa 1,1 bis 1,4 W/(m²K), bei Dreifachverglasung unter 1,1 W/(m²K).
Um Förderung von BAFA oder KfW zu bekommen, müssen Ihre neuen Fenster einen Uw-Wert von 0,95 W/(m²K) oder niedriger haben. Ein Uw-Wert von maximal 1,1 W/(m²K) ist nur bei barrierearmen Fenster oder Fenstern mit erhöhten Einbruchschutzanforderungen zulässig. Ein noch höherer Uw-Wert kann zulässig sein, wenn die Maßnahme im Scheibentausch besteht oder bei Fenstern in Baudenkmalen.
Bauteil | UW-Wert |
Fenster, Balkon- und Terrassentüren | ≤ 0,95 W/(m2K) |
Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren sowie von Kastenfenstern sowie von Fenstern mit Sonderverglasung | ≤ 1,3 W/(m2K) |
Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren | ≤ 1,1 W/(m2K) |
Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Sonderverglasung (Verglasung zum Schall- und Brandschutz sowie Durchschuss-, Durchbruch- und Sprengwirkungshemmung) | ≤ 1,1 W/(m2K) |
Fenster, Balkon- und Terrassentüren bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude | ≤ 1,4 W/(m2K) |
Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit echten glasteilenden Sprossen bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude | ≤ 1,6 W/(m2K) |
Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude | ≤ 1,6 W/(m2K) |
Dachflächenfenster | ≤ 1,0 W/(m2K) |
Glasdächer | ≤ 1,6 W/(m2K) |
Lichtbänder und Lichtkuppeln | ≤ 1,5 W/(m2K) |
Bei Ihren neuen Fenstern haben Sie die Wahl zwischen zweifachverglasten und dreifachverglasten Fenstern. Beide Varianten haben Vorteile und Nachteile.
Fenster mit Zweifachverglasung dämmen gut, Fenster mit Dreifachverglasung sogar noch ein bisschen besser. Die Ug-Werte (die Dämmwerte der Fensterscheiben, g für Glas) unterscheiden sich deutlich:
Entscheidend ist aber nicht allein, wie gut die Scheiben dämmen. Wichtig ist der Dämmwert des gesamten Fensters – er hängt von den Scheiben, aber auch von den Profilen und dem Glasrandverbund ab. Die Gesamt-Wärmedämmung Ihrer neuen Fenster zeigt der Uw-Wert (w für Window) an. Zweifachverglasung und Dreifachverglasung unterscheiden sich bei diesem Wert nicht mehr ganz so stark:
Sie sehen: Uw-Werte unterscheiden sich weniger als Ug-Werte. Das heißt, beim eingebauten Fenster fällt der Unterschied nicht so stark ins Gewicht.
Die Dreifachverglasung kostet etwa 10 Prozent mehr als die Zweifachverglasung. Allerdings bekommen Sie Zweifachverglasungen nicht von BAFA oder KfW gefördert, Dreifachverglasungen schon, sodass der Preisunterschied am Ende nicht ins Gewicht fällt.
[Dreifach verglastes Fensterelement aus der S 9000-Profilserie von GEALAN]
Wenn Sie neue Fenster einbauen lassen, setzen Sie deshalb am besten auf Dreifachverglasung. Mit einer Ausnahme: Wenn die Fassade Ihres Hauses nicht gedämmt ist. Grundsätzlich muss die Wärmedämmung Ihres Dachs und Ihrer Fassade besser sein als die Ihrer neuen Fenster; ansonsten riskieren Sie Tauwasserbildung an Ihren Wänden – also feuchte Wände und in der Folge Schimmelbildung. Bei einer ungedämmten Fassade können deshalb zweifachverglaste Fenster die richtige Wahl sein. Im Sinne des Klimaschutzes ist dann allerdings zu überlegen, ob Sie Dach und Fassade nicht auch auf den neuesten Stand bringen und zuerst dämmen wollen.
Bevor der Antrag gestellt werden kann, erstellt der Energieeffizienz-Experte eine sogenannte technische Projektbeschreibung (TPB), in der die Maßnahme erläutert wird. Für die technische Projektbeschreibung stellt das BAFA ein elektronisches Formular zur Verfügung, das vom Energieeffizienz-Experten ausgefüllt werden muss. Hat der Energieeffizienz-Experte die TPB erstellt, bekommt er eine sogenannte TPB-ID; sie ist für die Antragsstellung nötig. Der eigentliche Antrag wird dann über das elektronische Antragsformular gestellt – das können theoretisch auch Sie selbst übernehmen, das BAFA sieht aber grundsätzlich den EnergieeffizienzExperten als Bevollmächtigten vor.
Um den Fenstertausch bei der KfW zu beantragen, wird Ihr Energieeffizienz-Experte zweimal gebraucht: Am Anfang erstellt er eine „Bestätigung zum Antrag“, die an Ihre Bank oder Sparkasse geht. Nach dem Fenstertausch bestätigt er die Umsetzung mit einer „Bestätigung nach Durchführung“, dann erhalten Sie Ihre Förderung.
Nein. Sowohl für das Förderprogramm des BAFA als auch für den Förderkredit der KfW brauchen Sie zwingend einen Energieeffizienz-Experten oder Energieberater (die Begriffe meinen dasselbe). Der Gesetzgeber sichert damit die Qualität: Ihr Energieeffizienz-Experte ist vom Fach, er kennt die Förderrichtlinien und alle technischen Mindestanforderungen, weiß, was förderfähig ist und was nicht, er berät Sie über Fördermöglichkeiten, arbeitet mit Ihnen (und Ihrer Bank oder Sparkasse) den Förderantrag aus, erstellt alle nötigen Unterlagen und
hilft Ihnen bei allen Detailfragen. Alle zugelassenen Energieeffizienz-Experten finden Sie in der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) unter energie-effizienz-experten.de. Den Energieeffizienz-Experten bezahlen Sie – für seine Energieberatung und die Antragsstellung. Die Kosten hängen vom Umfang Ihrer Baumaßnahme ab und werden zur Hälfte übernommen – sowohl vom BAFA als auch von der KfW. Wichtig ist, dass Sie Ihren Fenstertausch von Anfang an mit Ihrem Energieeffizienz-Experten planen.
Bevor Sie den Fenstertausch angehen, überlegen Sie, ob nicht auch die Dämmung Ihres Hauses modernisiert werden muss – neue Fenster müssen sinnvollerweise nach der neuen Dämmung eingebaut werden und auf sie abgestimmt werden. Die neuen Fenster werden passend in die neue Dämmung, d.h. in evtl. veränderte Fenster- und Laibungsmaße und passend zum Dämmungsniveau Ihrer Gebäudehülle eingeplant.
Bevor Sie die Sanierung angehen, suchen Sie sich einen Energieeffizienz-Experten in Ihrer Nähe. Das geht ganz einfach über Energie Effeffizienz-Experte.
Mit Ihrem Energieeffizienz-Experten entscheiden Sie, welches Fördermodell für Sie in Frage kommt und arbeiten den Förderantrag aus. Der Energieeffizienz-Experte erstellt eine Technische Projektbeschreibung TPB.
Ihr Auftrag wird vom BAFA bewilligt.
Erst dann beauftragen Sie ein qualifiziertes Fachunternehmen mit der Durchführung der Sanierung.
Die Sanierung wird durchgeführt.
Sie bezahlen die Sanierung.
Ihr Energieeffizienz-Experte weist den Abschluss der Sanierung beim BAFA mit einem Technischen Projektnachweis TPN nach.
Anschließend bekommen Sie das Fördergeld des BAFA.
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